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Wasserversorgung:

 04742 - 9288-44

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Wasserschtzugebiet

Zum Schutz des Wassereinzugsgebietes eines Wasserwerkes wird ein sogenanntes Wasserschutzgebiet festgelegt. Der Landkreis trifft die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet nach Wasserhaushaltsgesetz. Diese Schutzbestimmungen können Sie den aktuellen Wasserschutzgebietsverordnungen für das jeweilige Schutzgebiet sowie der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten entnehmen. Das Wasserschutzgebiet kann in unterschiedliche Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden:

  • - Schutzzone I:      Fassungsbereich
  • - Schutzzone III:    Weitere Schutzzone (III A und III B)

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Die Zone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und wird deshalb in der Regel eingezäunt. Die weiteren Schutzzonen soll das Grundwasser gegen chemische Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten oder, wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, wird eine Aufteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen.

(Quelle: Landkreis Cuxhaven)

 Infoblatt 2015 web Wasserschutzgebiete

 

WASSERSCHUTZGEBIET (WSG) des WAV Wesermünde-Nord für das WASSERWERK HOLßEL


 

WSG überarbeitet

Wasser- und Abwasserverband
Wesermünde-Nord

Am Wasserwerk 2
27607 Geestland

Tel.: 04742 - 92 88 0
Fax.: 04742 - 92 88 33

Mail: verwaltung@wasser-wem-nord.de

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Wasserversorgung: 04742 - 92 88 44

Abwasserentsorgung: 04742 - 92 88 55

 

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Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord

 

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Kläranlage Cappel-Neufeld

 

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Wasserwerk in Holßel